Sie müssen Ihr Tier abgeben?

Manchmal geraten Tierhalter in Situationen, die eine Weitergabe der eigenen Katze unausweichlich macht. In besonderen Notfällen – etwa bei plötzlicher Krankheit, einem Unfall oder dem Tod des Besitzers – übernimmt der Tierfreundekreis die Vermittlung Ihrer Katze.

Sollte kurzfristig kein neues Zuhause gefunden werden können,  setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.


Abgabe aus persönlichen Gründen

Werden Katzen aus Gründen wie Zeitmangel, Allergien, Umzug oder veränderten Lebensumständen abgegeben, stehen wir Ihnen zunächst beratend zur Seite. Unser Ziel ist es, gemeinsam mit Ihnen ein gutes und dauerhaftes Zuhause für Ihre Katze zu finden.

Dabei können folgende Schritte hilfreich sein:

  • Kontaktieren Sie uns z. B. über Facebook mit einem Foto Ihrer Katze und einer kurzen Beschreibung der Situation.
  • Schalten Sie Inserate in der lokalen Presse.
  • Bringen Sie Aushänge bei Tierärzten, im Fressnapf oder an anderen stark frequentierten Orten an.
  • Erkundigen Sie sich bei umliegenden Tierheimen, ob eine Aufnahme möglich ist.
  • Nutzen Sie Online-Tierforen und Vermittlungsplattformen.
  • Haben Sie Geduld, falls es nicht sofort beim ersten Versuch klappt.


Wichtige Hinweise zur Vermittlung

Sollten sich Interessenten melden, prüfen Sie diese bitte sorgfältig. Geben Sie Ihre Katze nur in Hände, die nicht nur Tierliebe zeigen, sondern auch über das nötige Wissen, passende Wohnverhältnisse und stabile Lebensumstände verfügen.

Wir empfehlen:

  • eine Vorkontrolle des neuen Zuhauses
    und/oder
  • die persönliche Übergabe der Katze, um sich selbst ein Bild von den Gegebenheiten zu machen.


Wenn keine Vermittlung gelingt

Sollten alle genannten Maßnahmen nicht zum Erfolg führen, wenden Sie sich bitte erneut an uns. Gemeinsam suchen wir nach einer Lösung, die dem Wohl Ihrer Katze gerecht wird.


Wichtig zu wissen

Das Aussetzen von Tieren ist nicht nur grausam und häufig ein Todesurteil für das Tier, sondern auch gesetzlich verboten und wird strafrechtlich verfolgt.
Auch das Zurücklassen eines Haustieres bei einem Umzug gilt als Aussetzen und kann zu einer Anzeige führen.